Was passiert nach einem Todesfall?
Wer ist zuständig und was wird getan?
Unsicherheiten bei einem Todesfall
Nach einem Todesfall sind viele Menschen unsicher, welche Schritte folgen und wer zuständig ist. Dieser Beitrag erklärt Ihnen verständlich und praxisnah den Ablauf – von den ersten Maßnahmen bis zur professionellen Tatortreinigung im Saarland.
Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über die Vorgehensweise und wichtige Tatortdetails. Dabei gibt es einiges zu beachten: Handelt es sich um einen natürlichen Tod (ggf. mit langer Liegezeit), einen Suizid oder ein Gewaltverbrechen?
Bis ich, Raymond Schneider, zum Tatort gelange, sind noch viele andere Schritte notwendig, die ich Ihnen jetzt schildern werde. Hierzu habe ich mir bewusst einen Suizid ausgesucht, um Ihnen dies erklären zu können.
Die ersten Schritte nach dem Todesfall
In vielen Fällen wird der Tod durch Familie, Nachbarn oder die Polizei gemeldet.
Ein privater Suizid (Selbsttötung) in einem häuslichen Umfeld stellt einen „außergewöhnlichen Todesfall“ dar, bei dem bestimmte polizeiliche und rechtliche Verfahren zwingend erforderlich sind, um Fremdverschulden auszuschließen.
Ein Suizid muss sofort der Polizei gemeldet werden. Die Polizei kommt immer zuerst an den Tatort, danach wird der Notarzt informiert. Der Notarzt stellt dann den Tod fest, während die Polizei bereits die Ermittlungen aufnimmt, um sicherzustellen, dass es sich nicht um ein Verbrechen handelt.
Gerade bei einem Suizid oder einem Tötungsdelikt wird der Körper der verstorbenen Person polizeilich beschlagnahmt. Die Polizei sichert Spuren sofort nach dem Eintreffen. Dazu gehört auch das Auffinden und Sichern von Abschiedsbriefen, Tagebüchern, Mobiltelefonen, Laptop/PC, Medikamenten oder anderen Hinweisen auf die Suizidabsicht.
Häufig finden sich Hinweise auf eine längerfristige Planung des Suizids. So etwas passiert nicht aus dem Moment heraus, sondern ist oft Wochen oder gar Monate im Voraus geplant.
Polizei, Spurensicherung und Freigabe
Während der Ermittlungsarbeiten werden immer Handschuhe, Schuhüberzieher und Mundschutz getragen, und nur amtliche Personen haben Zutritt zum Ort des Geschehens.
Solange die Spurensicherung aktiv ist, darf nichts am Fundort verändert werden. Nur so kann ausgeschlossen werden, dass die Tat im Alleingang durchgeführt wurde. Um eine Kontamination anderer Bereiche oder gesundheitliche Gefahren für Unbeteiligte zu vermeiden, wird der betroffene Bereich isoliert. Niemand außer autorisierten Personen darf den Raum betreten. Unvorbereitetes Betreten kann psychisch sehr belastend sein und im schlimmsten Fall Krankheitserreger verbreiten. Fenster und Türen bleiben in der Regel geschlossen, um die Verbreitung von Gerüchen oder Schädlingen in das restliche Gebäude zu verhindern, bis der Profi eintrifft.
Der Leichnam darf bis zum Abtransport in die Gerichtsmedizin nicht berührt werden. Der Leichnam wird vom Notarzt, Amtsarzt oder Rechtsmediziner zunächst äußerlich untersucht (Leichenschau), um Hinweise auf Fremdeinwirkung zu prüfen und auszuschließen. Eine vollständige Obduktion / Autopsie (ist eine innere Leichenschau) erfolgt nur in Ausnahmefällen, wenn Zweifel am Suizid bestehen.
Die Staatsanwaltschaft entscheidet dann, ob eine Obduktion notwendig ist, um die genaue Todesursache festzustellen. Dies geschieht vor allem dann, wenn die äußeren Umstände keine eindeutigen Schlüsse zulassen.
Die Polizei befragt gleichzeitig Hinterbliebene, Nachbarn oder Arbeitskollegen zur Vorgeschichte, möglichen Suizidankündigungen oder psychischen Vorerkrankungen.
Je nach Auffinden der Person informiert die Polizei die Angehörigen. Krisenintervention und Unterstützung erhalten diese durch professionelle Seelsorger.
Erst nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen und der offiziellen Freigabe durch die Staatsanwaltschaft kann ein Bestatter mit der Versorgung und Überführung beauftragt werden.
Wann wird der Tatortreiniger kontaktiert?
Wenn Hinterbliebene, Vermieter, Hausverwaltung oder ein Vormund einen Tatortreiniger im Saarland beauftragen müssen, sollte vorab geklärt werden, wer die Kosten trägt. Oft übernimmt die Haftpflichtversicherung einen Teile der Kosten. Je nach Faktenlage kann es aber auch eine andere Versicherung sein
An dieser Stelle erfolgt die Kontaktaufnahme mit mir, Raymond Schneider aus Saarbrücken.
Für die Planung benötige ich grundlegende Informationen zum Vorfall: Handelt es sich um einen natürlichen Tod, einen Todesfall mit längerer Liegezeit, einen Suizid oder ein Gewaltverbrechen?
Zusätzlich sind Besonderheiten wichtig, wie ein möglicher Schädlingsbefall (z. B. Maden, Fliegen), starke Gerüche oder besondere Wohnsituationen.
Besichtigung, Aufwand und Leistungen
Bei der ersten Begehung des Tatortes ergibt sich der tatsächliche Arbeitsaufwand. Entscheidend sind unter anderem Bodenbeschaffenheit, Wände sowie betroffene Möbelstücke – beispielsweise ob Flüssigkeiten in Holz, Teppich oder Estrich eingedrungen sind.
Nach der Besichtigung erhalten Sie von mir eine Einschätzung zu Kosten und Zeitaufwand. Anschließend beginnen die Arbeiten. Diese reichen je nach Situation von Desinfektion und Schädlingsbekämpfung über Geruchsneutralisation bis hin zur Reinigung und fachgerechten Entsorgung. Auf Wunsch sind auch kleinere Renovierungsarbeiten möglich.
Wichtiger Hinweis für Angehörige
Keine eigenmächtige Reinigung
⛔ ☢️⚠️ Sehr wichtiger Hinweis ⚠️☢️ ⛔
Führen Sie keine eigenständige Reinigung durch. Dabei entstehen erhebliche gesundheitliche, psychische und rechtliche Risiken.
Das Entfernen von Blut oder Körperflüssigkeiten mit haushaltsüblichen Mitteln kann Infektionsgefahren verursachen und Gerüche dauerhaft im Material binden. Auch die Entsorgung über den Hausmüll ist unzulässig, da es sich häufig um infektiösen Abfall handelt.
Gesundheitliche und psychische Risiken
Rückstände von Blut, Körperflüssigkeiten und Gewebe können Krankheitserreger enthalten. Ebenso können sich bei längerer Liegezeit intensive Verwesungsgerüche in Materialien festsetzen.
Schädlinge wie Maden, Fliegen oder Bakterien stellen zusätzliche gesundheitliche Gefahren dar. Ohne geeignete Schutzkleidung besteht ein hohes Risiko durch Erreger, Parasiten oder Schimmel.
Darüber hinaus kann die eigenständige Reinigung eines Tatortes zu erheblichen psychischen Belastungen führen.
Rechtliche und bauliche Risiken
Unsachgemäße Entsorgung kann gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Zudem können unzureichend gereinigte Bereiche langfristige Schäden verursachen. Rückstände in Böden oder Wänden führen zu Geruchsproblemen, Schimmelbildung oder Schädlingsbefall. Bei gesundheitlichen Folgen für Dritte kann eine Haftung entstehen.
Persönliches Fazit von Raymond Schneider
Ich empfehle Ihnen, einen zertifizierten Tatortreiniger zu beauftragen.
Fachwissen, professionelle Ausrüstung und Erfahrung sorgen für eine sichere, diskrete und vollständige Reinigung sowie Desinfektion und Geruchsneutralisation.
In diesem Sinne
Ihr Raymond Schneider
Jetzt anrufen: 0163 4767263Ein Tatortreiniger wird erst nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen und der offiziellen Freigabe des Einsatzortes beauftragt.
Kontaktieren Sie dann die Fachfirma Schneider.